01.03.1990 | Gründung der KNG als Ost-West Jointventure und öffentliche Bekanntgabe des Vorhabens in Rostock |
02.04.1990 | Beginn der Planungsarbeiten für ein neues Kraftwerk in Rostock. An dem neuen Standort sollen Strom und Fernwärme produziert werden. Weitere Produkte werden Gips und Flugasche, die in der Baustoffindustrie Verwendung finden, sein. |
03./04.09.1990 | Genehmigung zur Durchführung von bauvorbereitenden Maßnahmen durch das Bauordnungsamt der Hansestadt Rostock und Beginn der Arbeiten |
29.01.-01.02.1991 | Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz |
11.02.1991 | Genehmigung des Kraftwerkes nach §4 Energiewirtschaftsgesetz durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern |
03.06.1991 | Baubeginn im Rostocker Überseehafen. |
09.05.1991 | Zustimmung der Rostocker Bürgerschaft |
24.05.1991 | Erteilung der 1. Teilgenehmigung durch das Landesamt für Umwelt und Natur des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
03.06.1991 | Baubeginn |
28.08.1991 | Erteilung der 2. Genehmigung für das Kraftwerk |
01.10.1991 | Fertigstellung der Kesselhaustürme und Richtfest |
13.04.1992 | Vertragsunterzeichnung mit der Seehafen Rostock GmbH über den Steinkohleumschlag |
08.07.1993 | Vertrag zwischen VEAG und Stadtwerke Rostock über die Fernwärmelieferung |
30.09.1993 | Kesseldruckprobe |
08.03.1994 | Anlandung der ersten Kohle für das Kraftwerk im Rostocker Überseehafen |
27.04.1994 | Erste Netzschaltung und Aufnahme des Probebetriebes |
20.09.1994 | Feierliche Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerkes |
01.10.1994 | Beginn des Dauerbetriebes |
Am 23.03.1990 wurde die Kraftwerks- und Netzgesellschaft mbH mit Sitz in Ostberlin als Gemeinschaftsunternehmen mehrerer ost- und westdeutscher Energieversorgungsunternehmen gegründet. Diese waren:
Am 12.06.1990 erfolgte die Registrierung der KNG beim Vertragsgericht (Ost-) Berlin mit dem Gegenstand zur Planung, der Errichtung, des Erwerbes und des Betriebes von
Dieser ursprüngliche Unternehmensgegenstand ist auch der Grund für die Firmierung als Kraftwerks- und Netzgesellschaft.
Im Sommer 1990 wandelten sich die bisher volkseigenen DDR-Gesellschaften der KNG in Kapitalgesellschaften um. So wurden aus
Diese traten in alle Rechte und Pflichten ihrer Vorgängerunternehmen ein. Anfang 1991 fusionierten die Vereinigte Kraftwerks-AG und die Verbundnetz Elektroenergie zur Vereinigten Energiewerke AG (VEAG) mit Sitz in Berlin. Die VEAG übernahm die Gesellschafteranteile dieser beiden an der KNG.
Am 22.08.1990 entschließen sich sowohl die PreussenElektra als auch das Bayernwerk die RWE Energie AG, Essen zum 01.01.91 mit „ins Boot“ zu holen und an der KNG mbH zu beteiligen.
Ebenfalls am 22.08.1990 kamen die Beteiligten zu der Auffassung, die geplanten 380-kV-Leitungen aus der Zuständigkeit der KNG herauszulösen und in die Verantwortung der regionalen Partner zu übertragen. Dies wurde dann auf der 2. KNG-Gesellschafterversammlung am 19.10.1990 beschlossen. Die Verantwortung des Unternehmens für diese Hochspannungsleitungen endete am 31.10.1991. Gegenstand war damit nur noch die Errichtung der beiden Kraftwerke.
Im Frühjahr 1991 schieden sowohl die Intrac als auch die Energiewerke Nord AG auf Wunsch der Treuhandanstalt aus dem Gesellschafterkreis der KNG aus.
Eine der wichtigsten und grundlegendsten Entscheidungen über die weitere Zukunft der KNG fällten ihre Gesellschafter im Mai 1991 indem sie beschlossen, -entgegen der ursprünglichen im Gesellschaftervertrag vereinbarten Regelung- das Kraftwerk Rostock selbst im Bruchteilereigentum zu errichten. (danach stehen Standortgelände und Kraftwerk im Bruchteilseigentum der Partner, und zwar im gleichen Verhältnis wie ihre Kapitalanteile an der KNG. Die KNG sollte die Betriebsführung übernehmen. Der Betriebsführungsvertrag wurde dann am 20.12.1991 geschlossen.
Mit selben Datum wurde ein Stromlieferungsvertrag zwischen der VEAG und der KNG sowie der Konsortialvertrag über die gemeinsame Trägerschaft für das Kraftwerk Rostock (Bruchteilsgemeinschaft) unterzeichnet. Die Bruchteilspartner beauftragten schließlich mit einem Vertrag vom 15.12.1992 die KNG mit der Bauleitung für die Errichtung des Rostocker Kraftwerkes. Im Juli 1993 folgte dann der Wärmelieferungsvertrag mit den Stadtwerken Rostock.
Im Laufe des Jahres 1991 entschieden die Verantwortlichen, das Kraftwerk in Lübeck nicht mehr zu bauen. Da sich damit der Gegenstand der KNG änderte, kam es zu einer Neufassung des Gesellschaftervertrages am 10.04.1992, der nunmehr nur noch das Kraftwerk in Rostock mit den dazugehörigen Aktivitäten umfasste.
In diesem Geschäftsjahr wurden die ersten 48 Mitarbeiter durch die KNG eingestellt. Bis dahin hatten die Gesellschafter die Erfüllung der anfallenden Aufgaben übernommen.
Im Übrigen gilt die KNG nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (§ 267, Abs. 1) als eine sogenannte „kleine Kapitalgesellschaft“.
Mit diesen Entscheidungen und Verträgen endete die Gründungs- und Konsolidierungsphase der KNG. Von nun an musste sich das Unternehmen voll bewähren.
In den ersten Jahren des Kraftwerksbetriebes waren 150 Mitarbeiter bei der KNG fest angestellt. Durch die Optimierung der Kraftwerksprozesse waren es später dann noch 121 Mitarbeiter.
Lange Zeit gehörte das Kraftwerk einer „gemeinschaftlichen Bruchteilseignergemeinschaft“, die aus
Später ging der Teil der E.DIS an die E.ON Kraftwerke GmbH über.
Die letzte große Änderung gab es zum 01.01.2010 mit dem Verkauf der E.ON Anteile an die EnBW AG (damit 50,38%) und ein Jahr später (am 01.02.2011) durch den Verkauf der Anteile von RWE und Vattenfall an die Rheinenergie (damit 49,62%).
Bereits seit 1993 beginnt die KNG mit der Ausbildung von Schulabgängern. In drei anspruchsvollen technisch – gewerblichen bzw. kaufmännischen Ausbildungsberufen
werden junge Leute auf das Berufsleben vorbereitet. Pro Ausbildungsjahr werden 5 Auszubildende (4 gewerbliche und ein kaufmännischer Azubi eingestellt. Im Durchschnitt beläuft sich somit die Anzahl der gesamten Azubis auf ca. 17.
Öffentlichkeitsarbeit
Fr. Jana Hinz
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jana.hinz@kng.de